E-Rechnungen senden und empfangen

E-Rechnung mit P!ONE

Jetzt mit P!ONE E-Rechnung auf das neue Pflichtformat für Rechnungen umstellen und diese sicher versenden!

Seit dem 1. Januar 2025 ist, auf Grundlage europäischer Vorgaben und nationaler Gesetze, der Empfang von E-Rechnungen zwischen Unternehmen, mit wenigen Ausnahmen und Übergangsfristen, verbindlich vorgeschrieben. Ab 01.01.2028 ist dann jedes Unternehmen verpflichtet, Rechnungen an andere Unternehmen nur noch als E-Rechnung zu versenden.

Mit P!ONE E-Rechnung bieten wir eine Lösung, die Ihr Unternehmen fit macht, für die digitale Rechnungsstellung: rechtskonform, effizient und ohne großen technischen Aufwand.

Ob Sie nur einzelne E-Rechnungen empfangen oder große Mengen automatisiert versenden möchten – mit P!ONE E-Rechnung bieten wir Ihnen skalierbare Lösungen, die dafür auch das Peppol-Netzwerk nutzen.

Peppol ist ein internationales Netzwerk für den standardisierten Austausch elektronischer Geschäftsdokumente, zum Beispiel Rechnungen, Bestellungen oder Ausschreibungs­unterlagen.

Zwei Möglichkeiten, ein Ziel, Ihren digitalen Rechnungsaustausch einfach, sicher und zukunftsfähig zu gestalten:

P!ONE E-Rechnung

Sie wissen noch nicht, wie sie E-Rechnungen erzeugen sollen?

Dann sprechen Sie mit uns. Wir prüfen, in Abhängigkeit vom bisher erzeugten Rechnungsformat, wie wir dieses in ein E-Rechnungsformat konvertieren können und stellen diese sowie eine dazugehörige pdf-Version auf einem Onlineportal bereit.

Die Umsetzung erfolgt durch die Übertragung per Schnittstelle in unser Online-Rechnungsportal.

  • Planbare Kosten: Transparentes Preismodell für einfache Nutzung.

  • Skalierbar nach Bedarf: Bei wachsendem Volumen ist ein Umstieg auf die API-Lösung jederzeit möglich.

  • Flexible Preisgestaltung: Auf Anfrage – abgestimmt auf Transaktionsvolumen und Anforderungen.

-> Angebot anfordern

P!ONE Peppol Access Point

Ideal für Unternehmen die Rechnungen bereits in einem E-Rechnungsformat verarbeiten können und diese sicher austauschen möchten.

Über unsere REST-API Anbindung oder alternativ eine SFTP-Verbindung versenden oder empfangen wir Ihre E-Rechnungen sicher und DSGVO-konform über das Peppol Netzwerk in Echtzeit.

  • Effizient bei hohem Volumen: Synchroner Versand und Empfang direkt aus Ihrem ERP- oder Buchhaltungssystem.
  • Investition in Prozessoptimierung: Langfristige Einsparungen durch Wegfall manueller Eingriffe.
  • Flexibilität und Planbarkeit durch nutzungsabhängiges Tarifmodell.

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Profitieren Sie von rechtssicheren Prozessen, einfacher Integration und einem erfahrenen Peppol Service Provider an Ihrer Seite.

Ihre Vorteile

  • Zertifizierte Sicherheit der Deutschen Telekom – security-gehärtet, ISO-zertifiziert, DSGVO-konform.
  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der übertragenen Daten
  • Langfristig verfügbar
  • B2B-ready: Optimal vorbereitet für die schrittweise E-Rechnungspflicht ab 2025 (Empfang) und 2027/28 (Versand).
  • Grenzüberschreitender Einsatz: Internationale Rechnungsstellung mit nur einer technischen Lösung möglich.

Pflicht zur E-Rechnung ab 2025: Was Sie jetzt wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, im Geschäftsverkehr elektronische Rechnungen zu senden und zu empfangen. Grundlage dafür ist das Wachstumschancengesetz, dessen Details im BMF-Schreiben vom 15.10.2024 zusammengefasst sind. Sie müssen künftig strukturierte E-Rechnungen im Format nach EN 16931 verwenden oder eine entsprechende Vereinbarung mit Ihren Geschäftspartnern treffen. Diese Vereinbarung muss sicherstellen, dass alle Pflichtangaben korrekt und vollständig maschinell auslesbar sind.

Die neue Regelung betrifft alle Umsätze zwischen inländischen Unternehmen:

"Bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ist gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, 2. Halbsatz UStG regelmäßig eine E-Rechnung (…) auszustellen." (BMF-Schreiben, S. 5, Abs. 12)

Einwilligungen sind nicht mehr erforderlich – aber die technischen Voraussetzungen müssen gegeben sein:

"In diesen Fällen bedarf die Ausstellung einer E-Rechnung nicht mehr der Zustimmung des Empfängers; gleichzeitig setzt dies voraus, dass dieser technische Voraussetzungen für die Entgegennahme einer E-Rechnung schafft (…)." (BMF-Schreiben, S. 6, Abs. 14)

Unsere Pakete

  P!ONE PAP S P!ONE PAP M P!ONE PAP L P!ONE PAP XL
Rechnungen pro Monat* 25 250 2.000 10.000
Basissupport 8-17 MEZ FMB, KI/Ticketsystem inkl. inkl. inkl. inkl.
Premiumsupport 7-19 MEZ, 5 Nutzer mit pers. AP DE/EN kostenpflichtig kostenpflichtig kostenpflichtig kostenpflichtig
Mindestvertragslaufzeit 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate

*) Es zählen alle Rechnungen, egal ob sendend oder empfangend.

Unterstützt werden die von Peppol akzeptierten Formate, derzeit Formate XRechnung UBL Invoice -  jeweils in der aktuellen Version und der Vorgängerversion (derzeit: V3.0 und V2.3) sowie Peppol BIS Billing UBL Invoice V3.

FAQ zu E-Rechnungen

Frage 1: Was ist Peppol?

Peppol ist ein standardisiertes, grenzüberschreitendes Netzwerk. Es ermöglicht den Austausch elektronischer Dokumente mit allen im Netzwerk registrierten Partnern (B2B & B2G).

Lieferanten, Geschäftskunden, öffentliche Auftraggeber und Dienstleister empfangen Rechnungen, Bestellungen, Lieferscheine und andere Dokumente. Anschließend verarbeiten sie diese. Zugleich ist Peppol ein globaler Standard für den elektronischen Datenaustausch (EDI). Er ist effizient und sicher.

Peppol deckt den gesamten Ausschreibungs- und Beschaffungsprozess (E-Procurement), nicht nur E-Invoicing. Zudem unterstützt es die Richtlinie 2014/55/EU zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in der EU (Public eProcurement).

Alle Beschaffungs- und Vergabeverfahren können länderübergreifend abgewickelt werden. Die Abwicklung erfolgt elektronisch, standardisiert und automatisiert. Für den Austausch setzt man länderspezifische Validierungsregeln ein. Das Peppol-Verzeichnis enthält Informationen über alle im Peppol-Netz registrierten Partner.

Der Markenname Peppol entstand aus dem internationalen Projekt Pan-European Public Procurement Online (PEPPOL).

Frage 2: Wie funktioniert Peppol?

Peppol basiert auf dem sogenannten “4-Corner Model”, bestehend aus Absender, Empfänger und je einem Peppol Access Point auf beiden Seiten:

  1. Der Absender erstellt ein elektronisches Dokument im vereinbarten Format und übermittelt sie an seinen Peppol Access Point.
  2. Der Absender-Access Point validiert das Dokument und leitet es über das Peppol-Netzwerk an den Empfänger-Access Point weiter – adressiert über die Peppol-ID des Empfängers.
  3. Der Empfänger-Access Point nimmt das Dokument entgegen, prüft Zustellbarkeit und stellt sie dem Empfänger bereit.
  4. Der Empfänger ruft das Dokument ab und verarbeitet es weiter.

Die Nutzung der Kommunikationsstrecke zwischen den Peppol Access Points ist standardisiert.

Frage 3: In welchen Ländern wird Peppol bereits eingesetzt?

Peppol findet weltweit Anwendung. Derzeit nutzen es in Europa 31 Länder, darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Schweden, Norwegen, Dänemark, die Niederlande und das Vereinigte Königreich. Viele dieser Staaten integrierten Peppol in ihre gesetzlichen Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung.

Japan, Singapur, Australien und Neuseeland verwenden Peppol. Das Netzwerk vereinfacht internationale Handelsaktivitäten. In den USA, Kanada und Mexiko nimmt die Nutzung von Peppol zu. Dies gilt besonders für den elektronischen Dokumentenaustausch.

In Deutschland dient Peppol bisher hauptsächlich der elektronischen Rechnungsstellung an Behörden. Der standardisierte Übermittlungsweg ermöglicht eine automatische und elektronische Verarbeitung ohne Medienbrüche. Seit dem 1. Oktober 2023 müssen sich alle öffentlichen Auftraggeber an das Peppol-Netzwerk anschließen. Gesetzliche Vorgaben zur E-Rechnung führen zur schrittweisen Einführung im gesamten B2B-Bereich.

Frage 4: Was sind die Voraussetzungen für die Nutzung von P!ONE Peppol Access Point?

Zur Nutzung des Peppol Netzwerkes ist ein zertifizierter Peppol Service Provider erforderlich.

Dieser Provider garantiert gegenüber Peppol die Einhaltung aller technischen und organisatorischen Vorgaben und deren stichtaggenaue Umsetzung. Auf diese Weise wird die hohe Zuverlässigkeit des Peppol Netzwerkes sichergestellt.

Damit wir Ihre Rechnungen sicher über das Peppol-Netzwerk versenden können, müssen sie in einem standardisierten EU-Format vorliegen.

Derzeit werden folgende Formate unterstützt:

  • XRechnung UBL Invoice (V3.0 und V2.3)
  • Peppol BIS Billing UBL Invoice V3

Unser Tipp: Fragen Sie bei Ihrem Softwareanbieter, ob Ihr Rechnungssystem bereits das Exportieren von Rechnungen im Format XRechnung unterstützt oder wann diese Funktion verfügbar sein wird – das ist meist der einfachste Weg zur Umstellung.

  • Und was ist, wenn Ihre Geschäftspartner noch nicht angebunden sind?
    Diese können sich hier einfach und schnell für den Empfang von E-Rechnungen über das Peppol Netzwerk registrieren. Für die Übergangszeit stellen wir Ihnen darüber hinaus alternative Lösungen bereit, damit Sie elektronische Rechnungen versenden können – unabhängig davon, ob Ihre Partner bereits im Peppol-Netzwerk registriert sind.
  • Möchten Sie weitere Tipps zur Umstellung oder wünschen Sie eine persönliche Beratung?

-> Beratung anfordern

Frage 5: Was ist eine E-Rechnung gemäß §14 UStG?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird. Das Besondere: Sie kann automatisch und vollständig elektronisch verarbeitet werden – ohne manuelles Eingreifen wie Drucken, Scannen oder Abtippen.

Im Gegensatz zu PDF- oder Papierrechnungen ist sie medienbruchfrei und damit ideal für die digitale Buchhaltung.

Grundlage dieser Definition ist die EU-Richtlinie 2014/55/EU und die darauf basierende Norm EN-16931, die konkrete Anforderungen an das E-Rechnungsformat stellt.

Frage 6: Was regelt die Norm EN 16931?

Die EN 16931 ist eine europaweit gültige Norm für elektronische Rechnungen. Sie sorgt dafür, dass E-Rechnungen einheitlich aufgebaut und maschinenlesbar sind – und somit 
automatisch verarbeitet werden können.

Die Norm definiert:

  • Welche Pflichtangaben enthalten sein müssen (z. B. Steuern, Rechnungsbetrag, Lieferdatum)
  • Wie die Daten in standardisierten Formaten (z. B. XML: UBL oder CII) übermittelt werden
  • Wie länderspezifische Anpassungen erfolgen können (z. B. XRechnung in Deutschland über sogenannte CIUS)

Frage 7: Wie muss ich E-Rechnungen aufbewahren?

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Aufbewahrungsfrist

E-Rechnungen (Buchungsbelege) müssen 8 Jahre lang aufbewahrt werden (Vgl. Abgabenordnung § 147, Abs. 3) & Änderungen zum 4. Bürgerentlastungsgesetz). Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung empfangen wurde.

  • Unveränderbarkeit

Die Rechnung ist im Originalformat (z. B. XML) zu archivieren. Nachträgliche Änderungen am Dokument selbst sind nicht erlaubt. Ergänzende Vermerke müssen getrennt dokumentiert werden.

  • Maschinenlesbarkeit

Während der gesamten Aufbewahrungsfrist muss die E-Rechnung maschinell auswertbar bleiben. Ein Ausdruck oder die Umwandlung in ein nicht-strukturiertes Format (z. B. PDF) genügt nicht.

  • Ordnungsgemäße Archivierung

Die Archivierung muss nachvollziehbar, vollständig und revisionssicher erfolgen. Rechnungen müssen auffindbar sein (z. B. durch Indexierung nach Datum, Rechnungsnummer etc.). Zulässige Archivmedien sind u. a. digitale Archivsysteme, DMS oder ERP-Lösungen.

  • GoBD-Konformität

Die Archivierung muss den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) entsprechen.


Dazu zählen u. a.:

  • Eine Verfahrensdokumentation
  • Schutz vor unberechtigtem Zugriff
  • Protokollierung aller Änderungen am System
  • Sicherstellung der Lesbarkeit über die gesamte Frist hinweg

Frage 8: Welche Übergangsfristen gelten?

Ab 01. Januar 2025Bis Ende 2026Bis Ende 2027Ab 01. Januar 2028
  • E-Rechnung Empfang und Verarbeitung ist zu ermöglichen
  • E-Rechnungen müssen revisionssicher verarbeitet und archiviert werden
  • E-Rechnung erhält Vorrang vor Papierrechnung
  • E-Rechnungen müssen revisionssicher verarbeitet und archiviert werden
  • Sonstige Rechnungen weiterhin gültig bei Zustimmung des Rechnungsempfängers
  • Umsatz Vorjahr <800T €: Sonstige Rechnung (z. B. PDF) bleibt gültig
  • Umsatz Vorjahr >800T €: Nicht normgerechte bzw. kompatible EDI zulässig
  • E-Rechnung (lesen & schreiben)
 
Akzeptierte Formate
 Ab 01. Januar 2025Bis Ende 2026Bis Ende 2027Ab 01. Januar 2028
Sonstige Rechnungen (PDF, JPG, Papier) mit Zustimmung des Empfängers
Sonstige Rechnungen (PDF, JPG, Papier) mit Zustimmung des Empfängers & Vorjahresumsatz <800T €
Rechnungen im EDI-Format mit Zustimmung des Empfängers
E-Rechnung (konform zu EN 16931)