E-Rechnungen senden und empfangen

E-Rechnung mit P!ONE

Jetzt mit P!ONE E-Rechnung auf das neue Pflichtformat für Rechnungen umstellen

Seit dem 1. Januar 2025 ist der Empfang von E-Rechnungen zwischen Unternehmen auf Grundlage europäischer und nationaler Vorgaben gesetzlich vorgeschrieben. Ab 2028 betrifft dies auch kleine und mittlere Unternehmen sowie den Versand im B2B-Bereich.

Mit P!ONE E-Rechnung machen Sie Ihr Unternehmen fit für die digitale Rechnungsstellung: rechtskonform, effizient und ohne großen technischen Aufwand.

Ob Sie nur einzelne E-Rechnungen empfangen oder große Mengen automatisiert versenden möchten – mit P!ONE E-Rechnung as a Service und P!ONE E-Rechnung bieten wir Ihnen zwei skalierbare Lösungen, die dafür u.a. das Peppol-Netzwerk nutzen.

Peppol ist ein internationales Netzwerk für den standardisierten Austausch elektronischer Geschäftsdokumente, zum Beispiel Rechnungen, Bestellungen oder Ausschreibungs­unterlagen.

Zwei Möglichkeiten, ein Ziel: Ihr digitaler Rechnungsaustausch einfach, sicher und zukunftsfähig:

P!ONE E-Rechnung as a Service

Ideal für kleinere Volumina: Einfache Nutzung per SFTP.

  • Keine IT-Integration nötig: Ideal für Unternehmen mit geringerem Rechnungsvolumen – kein Eingriff in bestehende Systeme.

  • Planbare Kosten: Transparentes Preismodell für einfache Nutzung. Attraktiv bei wenigen Ausgangs- oder Eingangsrechnungen.

  • Skalierbar nach Bedarf: Bei wachsendem Volumen ist ein Umstieg auf die API-Lösung jederzeit möglich.

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P!ONE E-Rechnung

Ideal für Unternehmen mit hohem Rechnungsaufkommen: Leistungsstarke REST-API Anbindung für den synchronisierten E-Rechnungsversand in Echtzeit.

  • Effizient bei hohem Volumen: Synchroner Versand und Empfang direkt aus Ihrem ERP- oder Buchhaltungssystem.
  • Investition in Prozessoptimierung: Langfristige Einsparungen durch Wegfall manueller Eingriffe.
  • Individuelle Preisgestaltung: Auf Anfrage – abgestimmt auf Transaktionsvolumen und Anforderungen.

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Profitieren Sie von rechtssicheren Prozessen, einfacher Integration und einem erfahrenen Peppol Access Point an Ihrer Seite.

Beide Lösungen bieten Ihnen:

Security & Datenschutz

Zertifizierte Sicherheit durch den Betrieb über unseren Peppol Access Point bei Telekom MMS – ISO-zertifiziert, DSGVO-konform, in Deutschland gehostet.

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der übertragenen Daten – Ihre Geschäftsdokumente sind jederzeit geschützt.

Kontrollierter Zugriff: Authentifizierung über SSH (SFTP) bzw. TLS-Zertifikat (API) – sicher und nachvollziehbar.

Compliance & Zukunftssicherheit

Peppol-konform und gesetzlich anerkannt – inklusive Unterstützung der EU-Norm EN 16931.

Erfüllt alle Vorgaben der öffentlichen Hand – inklusive XRechnung und Peppol BIS Billing.

B2B-ready: Optimal vorbereitet für die schrittweise E-Rechnungspflicht ab 2025 (Empfang) und 2027/28 (Versand).

Grenzüberschreitender Einsatz: Internationale Rechnungsstellung mit nur einer technischen Lösung möglich.

Was die Telekom MMS Lösungen besonders macht

  • Langjährige Peppol-Expertise: Wir sind zertifizierter Access Point Provider mit Erfahrung aus Projekten für Wirtschaft und Verwaltung
  • Hohe Verfügbarkeit & Verlässlichkeit: Betrieb in sicheren Rechenzentren in Deutschland
  • Flexibilität nach Ihrem Bedarf: Einstieg mit SFTP, späterer Wechsel auf REST-API möglich

Ganz gleich, ob Sie einfach nur starten oder Ihre Prozesse umfassend digitalisieren wollen – mit den Lösungen P!ONE E-Rechnung aaS und P!ONE E-Rechnung der Telekom MMS sind Sie rechtssicher, wirtschaftlich und zukunftsfähig aufgestellt.

Pflicht zur E-Rechnung ab 2025: Was Sie jetzt wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, im Geschäftsverkehr elektronische Rechnungen zu senden und zu empfangen. Grundlage dafür ist das Wachstumschancengesetz, dessen Details im BMF-Schreiben vom 15.10.2024 zusammengefasst sind. Sie müssen künftig strukturierte E-Rechnungen im Format nach EN 16931 verwenden oder eine entsprechende Vereinbarung mit Ihren Geschäftspartnern treffen. Diese Vereinbarung muss sicherstellen, dass alle Pflichtangaben korrekt und vollständig maschinell auslesbar sind.

Die neue Regelung betrifft alle Umsätze zwischen inländischen Unternehmen:

"Bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ist gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, 2. Halbsatz UStG regelmäßig eine E-Rechnung (…) auszustellen." (BMF-Schreiben, S. 5, Abs. 12)

Einwilligungen sind nicht mehr erforderlich – aber die technischen Voraussetzungen müssen gegeben sein:

"In diesen Fällen bedarf die Ausstellung einer E-Rechnung nicht mehr der Zustimmung des Empfängers; gleichzeitig setzt dies voraus, dass dieser technische Voraussetzungen für die Entgegennahme einer E-Rechnung schafft (…)." (BMF-Schreiben, S. 6, Abs. 14)

Unsere Pakete

  P!ONE Peppol S P!ONE Peppol M P!ONE Peppol L P!ONE Peppol XL P!ONE Peppol XXL P!ONE Peppol XXXL
Rechnungen pro Monat* 25 250 2.000 10.000 100.000 1.000.000
Basissupport 8-17 MEZ FMB, KI/Ticketsystem inkl. inkl. inkl. inkl. inkl. inkl.
Premiumsupport 7-19 MEZ, 5 Nutzer mit pers. AP DE/EN nicht verfügbar nicht verfügbar kostenpflichtig kostenpflichtig inkl. inkl.
Mindestvertragslaufzeit 24 Monate 24 Monate 24 Monate 24 Monate 12 Monate 12 Monate

*) Es zählen alle Rechnungen, egal ob sendend oder empfangend.

Unterstützt werden die von Peppol akzeptierten Formate, derzeit Formate XRechnung UBL Invoice -  jeweils in der aktuellen Version und der Vorgängerversion (derzeit: V3.0 und V2.3) sowie Peppol BIS Billing UBL Invoice V3.

Bei hoher E-Rechnungsanzahl empfehlen wir die Anbindung über REST-API. Kontaktieren Sie uns für ein Angebot.

FAQ zu E-Rechnungen

Frage 1: Was ist Peppol?

Peppol ist ein standardisiertes, grenzüberschreitendes Netzwerk. Es ermöglicht den Austausch elektronischer Dokumente mit allen im Netzwerk registrierten Partnern (B2B & B2G).

Lieferanten, Geschäftskunden, öffentliche Auftraggeber und Dienstleister empfangen Rechnungen, Bestellungen, Lieferscheine und andere Dokumente. Anschließend verarbeiten sie diese. Zugleich ist Peppol ein globaler Standard für den elektronischen Datenaustausch (EDI). Er ist effizient und sicher.

Peppol deckt den gesamten Ausschreibungs- und Beschaffungsprozess (E-Procurement), nicht nur E-Invoicing. Zudem unterstützt es die Richtlinie 2014/55/EU zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in der EU (Public eProcurement).

Alle Beschaffungs- und Vergabeverfahren können länderübergreifend abgewickelt werden. Die Abwicklung erfolgt elektronisch, standardisiert und automatisiert. Für den Austausch setzt man länderspezifische Validierungsregeln ein. Das Peppol-Verzeichnis enthält Informationen über alle im Peppol-Netz registrierten Partner.

Der Markenname Peppol entstand aus dem internationalen Projekt Pan-European Public Procurement Online (PEPPOL).

Frage 2: Wie funktioniert Peppol?

Peppol basiert auf dem sogenannten “4-Corner Model”, bestehend aus Absender, Empfänger und je einem Peppol Access Point auf beiden Seiten:

  1. Der Absender erstellt ein elektronisches Dokument im vereinbarten Format und übermittelt sie an seinen Peppol Access Point.
  2. Der Absender-Access Point validiert das Dokument und leitet es über das Peppol-Netzwerk an den Empfänger-Access Point weiter – adressiert über die Peppol-ID des Empfängers.
  3. Der Empfänger-Access Point nimmt das Dokument entgegen, prüft Format und Zustellbarkeit und stellt sie dem Empfänger bereit.
  4. Der Empfänger ruft das Dokument über sein System ab oder bekommt es über ein vorher vereinbartes Transport-Protokoll zugestellt, abhängig von der gewählten Anbindung.

Der gesamte Austausch erfolgt sicher, standardisiert und interoperabel – unabhängig davon, welche Systeme oder Anbieter die Beteiligten nutzen. Sowohl die Abholung als auch die Zustellung erfolgt über eine Schnittstelle. Die Nutzung der Kommunikationsstrecke zwischen den Peppol Access Points ist standardisiert.

Frage 3: In welchen Ländern wird Peppol bereits eingesetzt?

Peppol findet weltweit Anwendung. Derzeit nutzen es in Europa 31 Länder, darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Schweden, Norwegen, Dänemark, die Niederlande und das Vereinigte Königreich. Viele dieser Staaten integrierten Peppol in ihre gesetzlichen Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung.

Japan, Singapur, Australien und Neuseeland verwenden Peppol. Das Netzwerk vereinfacht internationale Handelsaktivitäten. In den USA, Kanada und Mexiko nimmt die Nutzung von Peppol zu. Dies gilt besonders für den elektronischen Dokumentenaustausch.

In Deutschland dient Peppol bisher hauptsächlich der elektronischen Rechnungsstellung an Behörden. Der standardisierte Übermittlungsweg ermöglicht eine automatische und elektronische Verarbeitung ohne Medienbrüche. Seit dem 1. Oktober 2023 müssen sich alle öffentlichen Auftraggeber an das Peppol-Netzwerk anschließen. Gesetzliche Vorgaben zur E-Rechnung führen zur schrittweisen Einführung im gesamten B2B-Bereich.

Frage 4: Was sind die Voraussetzungen für die Nutzung von P!ONE E-Rechnung?

Damit wir Ihre Rechnungen sicher über das Peppol-Netzwerk versenden können, müssen sie in einem standardisierten EU-Format vorliegen.

Derzeit werden folgende Formate unterstützt:

  • XRechnung UBL Invoice (V3.0 und V2.3)
  • Peppol BIS Billing UBL Invoice V3

In Prüfung:

  • XRechnung UBL Credit Note (V3.0 und V2.3)
  • Peppol BIS Billing UBL Credit Note V3

Unser Tipp: Fragen Sie bei Ihrem Softwareanbieter nach, ob Ihr Rechnungssystem bereits die Möglichkeit bietet, Rechnungen im Format XRechnung zu exportieren – oder wann dieses Feature verfügbar ist. Das ist oft der einfachste Weg.

Und falls Ihre Geschäftspartner noch nicht angebunden sind?
Sollten noch nicht alle Ihre Kommunikationspartner im Peppol-Netzwerk registriert sein, ist das kein Problem. Für die Übergangszeit bieten wir Ihnen alternative Lösungen an, damit Sie elektronische Rechnungen dennoch zuverlässig versenden können.

Frage 5: Was ist eine E-Rechnung gemäß §14 UStG?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird. Das Besondere: Sie kann automatisch und vollständig elektronisch verarbeitet werden – ohne manuelles Eingreifen wie Drucken, Scannen oder Abtippen.

Im Gegensatz zu PDF- oder Papierrechnungen ist sie medienbruchfrei und damit ideal für die digitale Buchhaltung.

Grundlage dieser Definition ist die EU-Richtlinie 2014/55/EU und die darauf basierende Norm EN-16931, die konkrete Anforderungen an das E-Rechnungsformat stellt.

Frage 6: Was regelt die Norm EN 16931?

Die EN 16931 ist eine europaweit gültige Norm für elektronische Rechnungen. Sie sorgt dafür, dass E-Rechnungen einheitlich aufgebaut und maschinenlesbar sind – und somit 
automatisch verarbeitet werden kvnnen.

Die Norm definiert:

  • Welche Pflichtangaben enthalten sein müssen (z. B. Steuern, Rechnungsbetrag, Lieferdatum)
  • Wie die Daten in standardisierten Formaten (z. B. XML: UBL oder CII) übermittel werden
  • Wie länderspezifische Anpassungen erfolgen können (z. B. XRechnung in Deutschland über sogenannte CIUS)

Frage 7: Wie muss ich E-Rechnungen aufbewahren?

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Aufbewahrungsfrist

E-Rechnungen (Buchungsbelege) müssen 8 Jahre lang aufbewahrt werden (Vgl. Abgabenordnung § 147, Abs. 3) & Änderungen zum 4. Bürgerentlassunggesetz). Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung empfangen wurde.

  • Unveränderbarkeit

Die Rechnung ist im Originalformat (z. B. XML) zu archivieren. Nachträgliche Änderungen am Dokument selbst sind nicht erlaubt. Ergänzende Vermerke müssen getrennt dokumentiert werden.

  • Maschinenlesbarkeit

Während der gesamten Aufbewahrungsfrist muss die E-Rechnung maschinell auswertbar bleiben. Ein Ausdruck oder die Umwandlung in ein nicht-strukturiertes Format (z. B. PDF) genügt nicht.

  • Ordnungsgemäße Archivierung

Die Archivierung muss nachvollziehbar, vollständig und revisionssicher erfolgen. Rechnungen müssen auffindbar sein (z. B. durch Indexierung nach Datum, Rechnungsnummer etc.).Zulässige Archivmedien sind u. a. digitale Archivsysteme, DMS oder ERP-Lösungen.

  • GoBD-Konformität

Die Archivierung muss den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) entsprechen.


Dazu zählen u. a.:

  • Eine Verfahrensdokumentation
  • Schutz vor unberechtigtem Zugriff
  • Protokollierung aller Änderungen am System
  • Sicherstellung der Lesbarkeit über die gesamte Frist hinweg

Frage 8: Welche Übergangsfristen gelten?

Ab 01. Januar 2025Bis Ende 2026Bis Ende 2027Ab 01. Januar 2028
  • E-Rechnung Empfang und Verarbeitung ist zu ermöglichen
  • E-Rechnungen müssen revisionssicher verarbeitet und archiviert werden
  • E-Rechnung erhält Vorrang vor Papierrechnung
  • E-Rechnungen müssen revisionssicher verarbeitet und archiviert werden
  • Sonstige Rechnungen weiterhin gültig bei Zustimmung des Rechnungsempfängers
  • Umsatz Vorjahr <800T €: Sonstige Rechnung (z. B. PDF) bleibt gültig
  • Umsatz Vorjahr >800T €: Nicht normgerechte bzw. kompatible EDI zulässig
  • E-Rechnung (lesen & schreiben)
 
Akzeptierte Formate
 Ab 01. Januar 2025Bis Ende 2026Bis Ende 2027Ab 01. Januar 2028
Sonstige Rechnungen (PDF, JPG, Papier) mit Zustimmung des Empfängers
Sonstige Rechnungen (PDF, JPG, Papier) mit Zustimmung des Empfängers & Vorjahresumsatz <800T €
Rechnungen im EDI-Format mit Zustimmung des Empfängers
E-Rechnung (konform zu EN 16931)