NIS-2: Jetzt zählt die Umsetzung – Registrierung, Meldepflicht und Risikomanagement im Fokus

Die NIS-2 Richtlinie ist in vollem Gange: Das Gesetz ist am 06.12.2025 in Kraft getreten, sodass Registrierung, Meldepflicht, Geschäftsleitungsschulungen und die individuelle Umsetzung des Risikomanagements nun Pflicht sind. Erfahren Sie in diesem Artikel, was Ihr Unternehmen tun muss und warum schnelles Handeln entscheidend ist.
Mit dem Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS-2UmsuCG) beginnt für tausende Unternehmen eine neue Ära der Cybersicherheit. Rund 29.000 „besonders wichtige“ und „wichtige Einrichtungen“ werden erstmals durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) reguliert – und müssen dabei verbindliche Pflichten erfüllen.
Vier Themen stehen dabei im Zentrum:
- Registrierung
- Meldepflicht
- Schulung der Geschäftsleitung
- individuelles Risikomanagement sowie dessen Umsetzung
1. Registrierungspflicht: Wer muss sich anmelden – und bis wann?
Alle betroffenen Einrichtungen sind verpflichtet, sich bei der Registrierungsstelle des BSI zu registrieren. Die Frist ist klar: spätestens drei Monate, nachdem eine Einrichtung erstmals oder erneut unter die NIS-2-Regelung fällt. Die Registrierung für betroffenen Unternehmen muss daher bis spätestens 06. März 2026 beim BSI eigegangen sein. Da die Registrierungspflicht unmittelbar mit Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes beginnt, sollten Unternehmen jetzt aktiv werden und die notwendigen Informationen vorbereiten.
Die Registrierung ist nicht nur eine Formalität – sie bildet die Grundlage für die behördliche Kommunikation und die Erfüllung weiterer Pflichten. Details und Hilfestellungen stellt das BSI auf seinen Informationsseiten bereit.
-> Aktuelle FAQs zur Registrierung und Meldepflicht beim BSI.
2. Meldepflicht: Die zentrale Verpflichtung unter NIS-2
Neben der Registrierung ist die Meldepflicht für erhebliche Sicherheitsvorfälle das Herzstück der neuen Regulierung.
Zu erheblichen Sicherheitsvorfällen zählen Vorfälle, die zu schwerwiegenden Betriebsstörungen der Dienste oder zu finanziellen Verlusten der Einrichtung geführt haben oder führen können. Zu den meldepflichtigen Vorfällen zählen auch Vorfälle, die andere Personen oder Betreiber durch erhebliche materielle oder immaterielle Schäden beeinträchtigen können. Betroffene Einrichtungen müssen diese Vorfälle dem Bundesamt melden und folgende Fristen streng einhalten:
- Erstmeldung: innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, dass ein erheblicher Sicherheitsvorfall vorliegt
- Folgemeldung: innerhalb von 72 Stunden als Aktualisierung der Erstmeldung, inklusive Schweregrad, Auswirkungen, Kompromittierungsindikatoren und Kontaktinformationen
- Abschlussmeldung: spätestens nach 30 Tagen, inklusive einer ausführlichen Beschreibung des Vorfalls, Art der Bedrohung und Ursache sowie der Abhilfemaßnahmen
Wer diese Vorgaben ignoriert, riskiert empfindliche Bußgelder und behördliche Anweisungen.
Pflichten kennen, Risiken vermeiden – Jetzt NIS2‑Check machen
Pflichten kennen, Risiken vermeiden – Jetzt NIS2‑Check machen
Lassen Sie sich von unserem Experten-Team beraten.
Mehr Informationen zum NIS-2-Check3. Schulungspflicht der Geschäftsführung
Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie steigen die Anforderungen an Unternehmen, ihre Cybersicherheitsmaßnahmen systematisch zu planen, umzusetzen und zu überwachen. Besonders im Fokus steht dabei die Verantwortung der Geschäftsleitung: diese muss gewährleisten, dass Cybersicherheit integraler Bestandteil der Geschäfte des Unternehmens und des Risikomanagements ist. Diese besondere Verantwortung ist gesetzlich vorgeschrieben, ebenso wie eine Schulungspflicht für die Geschäftsleitungen.
NIS-2 macht die ganzheitliche Cybersicherheit somit zur Chefsache: Die Geschäftsleitung ist persönlich in der Pflicht, Risikomanagement-Maßnahmen zu billigen und zu überwachen, andernfalls drohen Bußgelder und sogar persönliche Haftung.
Gleichzeitig zwingt die Richtlinie Unternehmen zu einem ganzheitlichen Blick auf ihr Cybersicherheitsniveau – von Angriffserkennungssystemen über Lieferkettensicherheit bis hin zu den strikten Meldepflichten. Wer diesen Wandel als Chance begreift, kann nicht nur interne Prozesse optimieren, sondern sich durch nachweisliche Digital Trust-Kompetenz einen Vorsprung im Markt sichern und die Vertrauensbeziehung zu Kunden, Partnern und Aufsichtsbehörden stärken.
-> Die komplette Handreichung zur NIS-2 Geschäftsleitungsschulung stellt der BSI bereit.
4. Individuelle Umsetzung: Pflicht und Chance zugleich
NIS-2 verlangt mehr als technische Mindeststandards: Unternehmen müssen geeignete, risikobasierte, verhältnismäßige und wirksame Maßnahmen implementieren und dokumentieren.
Das Risikomanagement muss alle Systeme, Komponenten und Prozesse abdecken, die für die Erbringung der Dienste genutzt werden. Ziel ist es, Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit zu vermeiden und die Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen zu minimieren.
Die Bemessung erfolgt risikobasiert – unter Berücksichtigung von Unternehmensgröße, Risikoexposition, Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere möglicher Vorfälle. Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen und einschlägige europäische sowie internationale Normen berücksichtigen. Das BSI stellt eine Vielzahl verschiedener Informationen bereit, wie bspw. eine Roadmap mit den wichtigsten Hilfestellungen.
Fazit: Jetzt handeln, bevor die Fristen laufen
Mit der Umsetzung des NIS-2UmsuCG wird Cybersicherheit zur Chefsache. Wer die Registrierung, Meldepflicht und das Risikomanagement frühzeitig angeht, vermeidet nicht nur Bußgelder und Haftungsrisiken, sondern stärkt die eigene Resilienz und das Vertrauen von Kunden und Partnern.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Prozesse zu überprüfen, Verantwortlichkeiten klar zu definieren und Ihre Organisation auf die neuen Pflichten vorzubereiten. NIS-2 ist kein bürokratisches Hindernis, sondern eine Chance, Cybersicherheit strategisch zu verankern, weiterzuentwickeln und dadurch Wettbewerbsvorteile zu sichern.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um aktiv zu werden – bevor gesetzliche Verpflichtungen zu Krisen führen.
Weiterführende Inhalte/mehr zum Thema
- Was ist NIS-2 | Was hinter der neuen EU-Richtlinie steckt und welche Pflichten jetzt gelten
- Strategische Umsetzung der NIS-2-Richtlinie | Chancen, Pflichten und konkrete Maßnahmen für Unternehmen
- NIS2 Umsetzung: Technik, Tools & Prozesse für mehr Cybersicherheit | Was Betreiber kritischer Anlagen und wichtige Einrichtungen jetzt beachten müssen